Elektrische Sicherheit nach Vorschrift – normkonforme Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Geräte.
Für Arbeitgeber (Unternehmen, Vereine, öffentliche Einrichtungen) ist die Prüfung gesetzlich verpflichtend, um Mitarbeitende vor elektrischen Gefährdungen zu schützen. Auch Ein-Personen-Betriebe sind betroffen, sobald elektrische Betriebsmittel eingesetzt werden. Privatkund:innen müssen nicht prüfen lassen – sinnvoll ist es dennoch nach Reparaturen, Umbauten oder beim Einsatz gebrauchter Geräte.
Die Intervalle richten sich nach Nutzung, Umgebung und Beanspruchung. In Werkstätten und Produktion sind kürzere Zyklen üblich (z. B. 6–12 Monate), im Bürobereich eher längere (bis 24 Monate). Maßgeblich ist Ihre Gefährdungsbeurteilung – wir empfehlen praxistaugliche Intervalle und erinnern auf Wunsch an Termine.
Sie erhalten ein digitales Prüfprotokoll je Gerät (inkl. Messergebnisse), eine Mängelliste mit Prioritäten und Handlungsempfehlungen sowie eine Terminübersicht für Wiederholungsprüfungen. Jedes geprüfte Gerät erhält eine Prüfplakette mit nächstem Fälligkeitsdatum.